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Rohstoffannahme

Schon 1516 wurde zunächst in Bayern eines der ältesten Lebensmittelgesetze der Welt erlassen, das Reinheitsgebot. Bis heute dürfen zur Herstellung von Bier nur Wasser, Hopfen und Malz aus Gerste
oder Weizen und Hefe verwendet werden. Die ständige Qualitätskontrolle dieser Rohstoffe und die Einhaltung unserer Qualitätsparameter garantieren eine einheitliche Bierqualität. Jeder einzelne die-
ser vier Rohstoffe trägt das Seine zum besonderen und einmaligen Geschmack des Bieres bei.

Die Unterschiede der Biere liegen darin, dass Gerste, Weizen und Hopfen je nach Witterung, Ernte-
zeit, Anbauort und der Aufzuchtspflege unterschiedliche Eigenschaften besitzen. Das Brauwasser und
die Verwendung von guter untergäriger oder obergäriger Hefe beeinflussen den Charakter des Bieres.                      

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